Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig ab dem 01.12.2022

Jacqueline Lauk unterstützt Organisationen in allen Bereichen der Auszubildenden-Rekrutierung.

Die Dienstleistungen von Jacqueline Lauk umfassen neben Stellenanzeigen und Werbeangeboten (Teil A dieser AGB) auch die aktive Rekrutierung, Ansprache und Vermittlung von Auszubildenden (Teil B dieser AGB).

§ I Geltungsbereich

Diese Bedingungen (AGB) sind Grundlage sämtlicher durch Jacqueline Lauk, Am Pankepark 12, 10115 Berlin (nachfolgend Lauk genannt), Ihnen, unserem Kunden (nachfolgend „Sie“, „Auftraggeber“ und „Kunde“), gegenüber erbrachten Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den von uns betriebenen und im Einzelvertrag näher bezeichneten bewerber-, ausbildungs- und/oder berufs(orientierungs) bezogenen Onlineportalen, einschließlich deren Subdomains (.de, .at, .ch, etc., nachfolgend PLATTFORMEN genannt) sowie die Bereitstellung von Kandidatenprofilen und die Personalvermittlung sowie damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten von Lauk. Auftraggeber im Sinne dieser AGB kann auch eine Organisation sein, die nicht als “Unternehmen” anzusehen ist (bspw. Verbände, Vereine, Stiftungen, NGOs, öffentlich rechtliche Körperschaften etc.).

Teil A (Stellenanzeigen und Werbeangebote)

§ A1 Geltungsbereich

A1.1 Gegenstand eines Vertrages ist die Zurverfügungstellung eines Profilbereichs und/oder die Aufnahme einer stellen- oder ausbildungsbezogenen Anzeige oder einer sonstigen Online-Werbeform des Kunden ggfs. ergänzt um Angaben über das Unternehmen des Kunden und dessen Leistungsspektrum auf einer von uns vermarkteten PLATTFORM. Über die passive Darstellungsmöglichkeit hinaus bieten wir je nach den Vereinbarungen des Einzelvertrages auch auf eine aktive Ansprache der Nutzer unser PLATTFORMEN bezogene Profilpflege-, Recruiting-, Sourcing und weitere Dienstleistungen an.

A1.2 LAUK ist bei Vereinbarung eines Werbebudgets berechtigt, im Rahmen des Budgets Werbemittel im Namen und Auftrag des Kunden auch auf von Dritten betriebenen Bewerbungsplattformen (einschließlich Social Media Kampagnen) zu platzieren. Der Kunde ermächtigt uns, ihn in diesem Rahmen gegenüber den Drittanbietern zu vertreten und deren aktuelle Nutzungsbedingungen sowie administrativen und technischen Vorgaben zu akzeptieren. Sofern und soweit der Kunde dies nicht wünscht oder einzelne Drittanbieter bzw. Plattformen hiervon ausschließen will, muss er das LAUK gesondert schriftlich mitteilen.

A1.3 Unser Angebot und unsere Bedingungen sind für den Business-to-Business-Bereich konzipiert und gelten nur gegenüber Unternehmen (nach § 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen; allein diese sind bestellberechtigt. Unsere Bedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Eine Registrierung und Beauftragung durch Verbraucher (gemäß § 13 BGB) ist nicht erlaubt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an unseren Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Version der AGB.

A1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Kunden finden keine Anwendung, selbst wenn wir deren Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen haben oder ohne ausdrücklichen Widerspruch Lieferungen oder Leistungen erbracht oder entgegengenommen haben. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit deren Geltung. Mit Auftragserteilung erkennen Sie unsere Bedingungen als allein maßgeblich an. Diesen AGB gehen allein diejenigen Regelungen der Parteien vor, die diese im Auftrag oder in sonstigen Vereinbarungen oder Absprachen abweichend von diesen AGB regeln.

A1.5 Zum Wohle der Nutzer unser PLATTFORMEN sollen diese ein möglichst breites Angebot an personalsuchenden Unternehmen haben. LAUK ist daher nicht gehindert, mit anderen Unternehmen aus dem Geschäftsbereich des Kunden einen vergleichbaren Vertrag abzuschließen oder weiterzuführen.

A1.6 Eine einheitliche Ansprache in der männlichen Form geschieht zur Vereinfachung und besseren Lesbarkeit. Erfasst sind grundsätzlich Personen jeden Geschlechts (m/w/d), sofern der Sinngehalt nichts anderes gebietet.

§ A2 Zweck der Plattformen, Leistungsumfang

A2.1 Unter www.ausbildungsstelle.com und anderen Webseiten, wie z.B. www.ausbildungsberatung.com sowie und weiteren Subdomains, betreibt Lauk PLATTFORMEN und Services, welche Stellenangebote von Auftraggebern veröffentlichen, den Bewerbungsprozess unterstützen und es Auftraggebern ermöglichen sich über Unternehmensprofile als Arbeitgeber zu präsentieren. Kandidaten können sich auf diese Stellenangebote bewerben.

A2.2 Die Leistungen von Lauk umfassen die Ermöglichung der systemseitigen Veröffentlichung von Stellenangeboten auf der jeweils zur Verfügung gestellten Arbeitgeberseite und die elektronische Bereitstellung von Kandidatenprofilen. Eine Leistungspflicht von Lauk liegt vor, wenn der Auftraggeber eine entsprechende kostenpflichtige Beauftragung durchführt. Die Besetzung einer Stelle durch einen von Lauk bereitgestellten Kandidaten obliegt dem Auftraggeber und dem Kandidaten selbst und ist somit keine Leistung von Lauk.

A2.3 Die Lauk-Plattform ist kein Archivsystem für Daten, Dateien und Inhalte des Auftraggebers. Lauk kann daher keine Haftung und Gewähr für die Speicherung, Abrufbarkeit und Verfügbarkeit der hochgeladenen und eingestellten Inhalte über den der bloßen Vertragserfüllungspflicht hinausgehenden Umfang übernehmen

§ A3 Vertragsschluss

A3.1 Ein wirksamer Vertrag zwischen LAUK und dem Kunden wird erst mit Bestätigung (Annahme) des Auftrags des Kunden (Angebot) durch LAUK in Schrift- oder Textform geschlossen. Eine solche Annahme liegt auch in der Übersendung der Zugangsdaten zu einem gebuchten Partnerprofil; diese erfolgt in der Regel innerhalb von drei Werktagen ab Eingang eines vom Kunden unterschriebenen Angebots. Der konkrete wechselseitige Leistungsumfang ergibt sich dabei jeweils aus dem geschlossenen Einzelvertrag.

A3.2 Wir behalten uns vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Das gilt auch, wenn der Inhalt der Werbung gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, anstößig ist oder deren Veröffentlichung für uns unzumutbar oder durch Dritte untersagt ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben werden.

A3.3 Wir lehnen einen Vertragsschluss ab, wenn wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruchnahme unser Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder unser Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden könnte, ohne dass dies unserem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich zuzurechnen ist. Mit Rücksicht auf die anderen Kunden und aufgrund unserer eigenen weltanschaulichen Wertvorstellungen und Überzeugungen werden wir insbesondere keine Werbeaufträge annehmen und keine Registrierungen von Personen, Unternehmen oder Vereinigungen akzeptieren, die eine rechtsextreme oder Gewalt verherrlichende oder Bevölkerungsteile diskriminierende oder sonstige antidemokratische Haltung nach außen erkennbar werden lassen. Sofern uns derartiges, etwa bei einer automatisierten Online-Registrierung, erst nach Vertragsschluss bekannt wird, behalten wir uns vor, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden. Nicht auf bereits erbrachte Leistungen bezogene Vorauszahlungen werden dann erstattet, Schadensersatzansprüche des Kunden sind – ausgenommen bei grobem Verschulden oder bei Personenschäden – ausgeschlossen.

A3.4. Änderungen dieser AGB werden Ihnen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widersprechend Sie einer Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch Sie anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden Sie im Falle der Änderung der AGB noch gesondert hingewiesen.

§ A4 Online-Buchung, Angaben im elektronischen Geschäftsverkehr

A4.1 Die Möglichkeit zur Online-Buchung einzelner Leistungen oder von Leistungspaketen ist kein Angebot an Verbraucher, über unsere Website oder auf anderem elektronischen Weg einen Vertrag mit uns zu schließen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Eine Online-Buchung ist ausschließlich unmittelbaren Anbietern von Stellen/Praktikums-/Ausbildungsplätzen in Industrie, Handwerk, Handel und den freien Berufen möglich, jedoch nicht HR-Dienstleistern wie Agenturen oder Headhuntern im Rahmen Ihrer Tätigkeit. Mit Ihrer Registrierung und Angabe des Unternehmensnamens/Firma sowie durch jede Buchung bestätigen Sie, als gewerblicher Unternehmer im Rahmen der Buchungsvoraussetzungen zu handeln. Wir können eine Registrierung und/oder Buchung jederzeit stornieren, wenn diese Voraussetzungen tatsächlich nicht vorliegen.

A4.2 Bei der Online-Registrierung sowie bei jeder Online-Buchung sind die vorliegenden Geschäftsbedingungen zu akzeptieren; Sie können sich diese anzeigen lassen, herunter laden und ausdrucken. Darüber hinaus werden diese Bedingungen nicht in einer für Sie über das Internet zugänglichen Weise gespeichert, hier werden nur die stets aktuellen Bedingungen dargestellt.

A4.3 Die Präsentation unserer Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar. Erst die Buchung durch den Kunden (Bestellung) ist ein bindendes Angebot. Ihre Bestelldaten werden gespeichert und wir bestätigen den Eingang der Bestellung durch eine Bestätigungs-E-Mail, welche die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Bestelldaten enthält. Die Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme Ihres Vertragsangebotes durch uns dar, es sei denn, sie wird ausdrücklich als Auftragsbestätigung gekennzeichnet. Die Bestellbestätigung dient lediglich Ihrer Information, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt zustande, sobald wir Ihre Bestellung durch eine ausdrücklich als solche bezeichnete Auftragsbestätigung annehmen oder auch früher, indem wir Ihnen die gebuchte Leistung auf einem unserer Portale zur Verfügung stellen, sofern dies vor Erhalt der Auftragsbestätigung erfolgt. Ansonsten ist unsere Rechnung als Auftragsbestätigung anzusehen. Letztere enthält noch einmal alle für die Vertragsdurchführung und Abrechnung erforderlichen Bestelldaten. Der Vertragstext wird nicht in einer für den Kunden über das Internet zugänglichen Weise gespeichert.

A4.4. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch. Wird der Vertrag in zwei Sprachfassungen angeboten und/oder ausgefertigt, dann ist die deutsche Fassung maßgeblich.

A4.5. Bei der Bestellung über unsere Website umfasst der Bestellvorgang insgesamt vier Schritte. Im ersten Schritt wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Im zweiten Schritt geben Sie Ihre Kontaktdaten sowie Rechnungsdaten bzw., sofern Sie über einen Account verfügen, Ihre Login-Daten ein. Im dritten Schritt wählen Sie, wie Sie bezahlen möchten. Im letzten Schritt haben Sie die Möglichkeit, sämtliche Angaben (Adresse, E-Mail für Rechnungen, Zahlungsmethode, Laufzeit/ Kosten) noch einmal zu überprüfen und ggf. zu korrigieren, bevor Sie Ihre Bestellung durch Klicken auf „jetzt kostenpflichtig buchen“ an uns absenden und ein verbindliches Angebot abgeben. Etwaige Eingabefehler bei Abgabe Ihrer Bestellung können Sie bei der abschließenden Bestätigung vor der Absendung erkennen und mit Hilfe der Zurück-Funktion vor Absendung der Bestellung jederzeit korrigieren.

A4.6. Die wesentlichen Merkmale der von uns angebotenen Leistungen sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote entnehmen Sie bitte den einzelnen Leistungsbeschreibungen im Rahmen unseres Internetangebots.

A4.7. Sie haben kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht, da es sich um keinen Verbrauchervertrag handelt. Davon unabhängig sind Ihre Ansprüche auf Gewährleistung, sofern unsere Leistung Fehler aufweist.

A4.8. Die für die Abwicklung des Vertrages zwischen Ihnen und uns benötigten Daten werden von uns gespeichert und verarbeitet. Wir verweisen auf unsere Datenschutzerklärung.

A4.9. Streitbeilegungsverfahren: Wir sind nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Plattform der EU-Kommission zur OnlineStreitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr.

§ A5 Material

A5.1 Material im Sinne der nachfolgenden Regelungen sind die für eine Werbeschaltung/OnlineIntegration notwendigen Werbemittel, Inhalte und Informationen, wobei der Begriff „Werbemittel“ auch Stellenanzeigen umfasst. Dieses Material kann aus Dateien, Fotos, Texten, Grafiken sowie sonstigen Informationen sowohl in analoger als auch in digitaler Form bestehen. In der Regel wird das Material von den Kunden selber über einen Administrationsbereich auf der jeweiligen PLATTFORM eingestellt, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich anderes. Die Übergabe des Materials erfolgt dann elektronisch per gesicherter Fernübertragung. Klarstellend wird festgehalten, dass die zur Ausführung und Funktion der Materialien notwendigen Programmiercodes auch als Material im Sinne dieses Vertrages gelten.

A5.2 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass das Material rechtzeitig, spätestens jedoch vier Werktage, vor erster Schaltung eben jener Werbung vollständig, fehlerfrei, den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend und für die vereinbarte Schaltung tauglich, an LAUK übergeben wird. Die jeweiligen Zieladressen der Links (URL im Internet) sind ebenfalls mit anzugeben. Der Kunde verpflichtet sich, etwaig von ihm verlinkte Inhalte während der Vertragslaufzeit vorzuhalten.

A5.3 LAUK behält sich vor, das Material auch auf technische Eignung hinsichtlich der vereinbarten Schaltung zu prüfen, ist dazu aber nicht verpflichtet.

A5.4 Sollte die Mängelfreiheit im vor stehenden Sinne nicht sichergestellt sein, ist LAUK berechtigt, das Material unverzüglich aus der weiteren Nutzung zu nehmen. In einem solchen Fall ist ein Nachweis eines Schadens seitens LAUK nicht notwendig. An LAUK können wegen dieser Maßnahme keine Ansprüche gestellt werden.

§ A6 Rechte und Pflichten des Kunden

A6.1 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, sich auf den Webseiten von Lauk zu registrieren und damit ein Benutzerkonto für seine Organisation anzulegen. Im Registrierungsprozess werden die AGB bestätigt. Die Nutzung eines Benutzerkontos mit den hier in den AGB genannten Funktionen ist nur möglich, wenn die AGB bestätigt wurden.

A6.2 Der Auftraggeber formuliert die Stellenangebote und sein Unternehmensprofil selbst und ist vollumfänglich für die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben, insbesondere auch des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG), verantwortlich. Dies gilt auch für jegliche Interaktion mit Kandidaten oder Mitarbeitern von Lauk. Der Auftraggeber stellt Lauk in diesen Fällen von Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei. Gleichzeitig erklärt der Auftraggeber, dass Lauk an den so erstellten Texten und Inhalten alle erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte, einschließlich des Bearbeitungsrechtes zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, erhält und dass er selbst über die erforderlichen Rechte verfügt.

A6.3 In den Fällen des § 6.2 bleibt Lauk jederzeit berechtigt, den Text und sonstige Inhalte der Stellenangebote im Interesse des Arbeitgebers zu modifizieren. Sollte Lauk eine Modifizierung selbst vornehmen oder der Auftraggeber eine Modifizierung durch Lauk veranlassen, so obliegt die Einhaltung des Allgemeine Gleichstellungsgesetzes (AGG) über die modifizierten Stellen Lauk, sofern der Auftraggeber selbst die Modifizierung nicht zu verantworten hat.

A6.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Inhalte oder sonstigen Merkmale der Lauk-Plattformen (einschließlich Preise oder Dienstleistungsbeschreibungen) zu kopieren, zu modifizieren, anzupassen, nachzubilden, zu übersetzen, zu verbreiten, weiterzugeben oder zu rekonstruieren (reverse engineering). Dem Auftraggeber ist jede Verletzung oder versuchte Verletzung der Sicherheit der Lauk-Plattformen untersagt, ebenso wie Versuche, die Verletzlichkeit des Systems oder Netzwerks zu untersuchen, zu prüfen oder zu testen oder die Sicherheits- oder Authentifizierungsmaßnahmen zu verletzen.

A6.5. Digitale Texte, Medien und sonstiges Material zur Einstellung in die PLATTFORM sind Lauk oder dem von uns genannten Ansprechpartner bei LAUK in einem technisch einwandfreien, virengeprüften und auch sonst geeigneten elektronischen Zustand zu liefern. Sind die gelieferten Daten erkennbar ungeeignet oder beschädigt, wird unverzüglich Ersatz angefordert. Bei verspäteter Anlieferung, nachträglicher Änderung oder fernmündlich übermittelten Korrekturen besteht keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Veröffentlichung des Eintrags. Das gilt auch, wenn sich Mängel an der Vorlage erst bei der Veröffentlichung zeigen.

A6.6. Bei der optischen und inhaltlichen Gestaltung und der Lieferung von Material durch den Kunden sind die technischen und administrativen Vorgaben der PLATTFORM zu beachten. Der Kunde verpflichtet sich, seine Kontaktdaten auf dem aktuellen Stand zu halten und uns bei Veränderungen umgehend zu informieren. Sofern der Kunde für seinen Bereich auf der PLATTFORM eine kommunikationsbezogene Eigenständigkeit in Anspruch nimmt, ist er zu einer ausreichenden Anbieterkennzeichnung verpflichtet.

A6.7. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das Material die gesetzlich geforderten Informationen über kommerzielle Kommunikation bei Schaltung erkennbar enthält, insbesondere als kommerzielle Kommunikation (Werbung) erkennbar ist, und den Kunden als natürliche oder juristische Person, die die kommerzielle Kommunikation in Auftrag gegeben hat, erkennen lässt.

A6.8 Der Kunde garantiert, dass die Inhalte des Materials nicht gegen geltendes Recht, behördliche Verbote sowie die guten Sitten verstoßen. Die Verantwortung für den Inhalt des Materials, sowie der Werbeflächen trägt ausschließlich der Kunde. Bei der Gestaltung und Herstellung des Werbemittels wird der Kunde geltendes Recht beachten und dafür Sorge tragen, dass keine Rechte Dritter, gleich welcher Art, verletzt werden. Das gilt insbesondere für das geistige Eigentum Dritter (Marken-, Urheber- oder sonstige Rechte) und allgemeine gesetzliche Vorschriften (etwa zum Jugendschutz oder Schutz der Persönlichkeitsrechte). Personenbezogene Daten dürfen nur im Rahmen des anwendbaren Datenschutzrechts verarbeitet und genutzt werden. Stellt der Kunde nachträglich fest, dass das Werbemittel geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verletzt, so wird er uns hiervon unverzüglich in Textform unterrichten.

A6.9 Die Ausgestaltung des Materials darf keine Windows-Systemmeldung vortäuschen. Sie darf nicht über den Werbezweck irreführen. Sofern das Werbemittel nicht durch Anordnung und Gestaltung allgemein als Werbung erkennbar ist, können wir es als Werbung, insbesondere mit dem Wort „Anzeige“, kennzeichnen oder von redaktionellen Inhalten absetzen. Gestalterische Funktionselemente des Werbemittels müssen auch tatsächlich aktivierbar sein.

A6.10 Der Kunde wird LAUK unverzüglich über festgestellte Störungen der Leistungserbringung durch LAUK informieren. Entsprechendes gilt, sofern und soweit der Kunde davon Kenntnis erlangt, dass das von ihm im Rahmen dieses Vertrages überlassene Material gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter verletzt.

A6.11 Der Kunde stellt LAUK von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung des vom Kunden überlassenen Materials, einschließlich der erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung, frei. Klarstellend wird festgehalten, dass LAUK berechtigt ist, jedoch nicht verpflichtet, eine inhaltliche Prüfung des Materials vorzunehmen.

A6.12 Der Kunde gestattet es LAUK , die von ihm in freigegebenen Werbemitteln und/oder sonst standardmäßig in seiner Öffentlichkeitsarbeit genutzten Firmen, Marken/Logos und geschäftlichen Bezeichnungen zur Förderung der vertraglichen Zwecke auf der PLATTFORM, in Social-Media-Kanälen und in der öffentlichen Kommunikation, insbesondere in PR-Mitteilungen, zu verwenden. In diesem Rahmen können auch vom Kunden stammende Bilder, Videos, Texte und Werbeaussagen genutzt werden, sofern es um eine bloße Verlinkung, ein Framing oder eine sonstige Referenz auf vom Kunden bereits veröffentliche Inhalte geht; der Kunde kann dem jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. In dem Fall werden diese Inhalte aus den eigenen Internetangeboten von LAUK entfernt. Aufgrund von Archivierungsdiensten können im Internet veröffentlichte Informationen auch nach ihrer Löschung auf der Ursprungs-Seite weiterhin aufzufinden sein. Nach den derzeit bekannten Informationen können Fotos und Daten bei Social-Media-Diensten nicht mehr gelöscht werden, sondern werden nur nicht mehr öffentlich gezeigt. Sonstige Maßnahmen mit Öffentlichkeitswirkung wird LAUK mit dem Kunden vorab abstimmen.

A6.13 Der Auftraggeber erklärt sich bereit, Lauk bei der Bekanntmachung der Leistungen zu unterstützen und Lauk den Hinweis auf seine Organisation unter Verwendung des Namens und des Logos als Testimonial für die Leistungen von Lauk bis auf Widerruf in der Öffentlichkeitsarbeit und zu Marketingmaßnahmen von Lauk zu gestatten. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt der Nennung als Testimonial in Textform gegenüber Lauk zu widersprechen.

§ A7 Rechte und Pflichten von LAUK

A7.1. LAUK benennt dem Kunden für die jeweilige operative Abstimmung einen verantwortlichen Mitarbeiter als projektbezogenen Ansprechpartner.

A7.2. Das Werbemittel des Kunden wird an vereinbarter oder von uns nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden bestimmter Stelle platziert und dort im Rahmen der vereinbarten Verfügbarkeit abrufbar gehalten. Der Kunde hat vorbehaltlich einer individuellen Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Platzierung der Werbemittel an einer bestimmten Position der jeweiligen Website oder auf Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf die jeweilige Website. Eine Umplatzierung des Werbemittels innerhalb des vereinbarten Umfeldes ist möglich, sofern die Werbewirkung dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird.

A7.3. Der Inhalt des Werbemittels und dessen technische Spezifikationen wie Größe, statisch/ animiert, Dateiformat, interaktiv HTML, Flash, Rich-Media, Sonderform wie Mouse-Move oder Nanosite, die Einzelheiten der Bereitstellung des Werbemittels durch den Kunden, die Art der Verlinkung, die Vergütung für den Werberaum und die Laufzeit der Werbung ergeben sich aus dem Einzelvertrag. Für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Lieferung des Werbemittels ist der Kunde verantwortlich.

A7.4. Das Werbemittel wird in der Regel über einen Hyperlink mit der Internetseite des Kunden oder der entsprechenden Stellenanzeige auf ausbildungsstelle.com (Zielseite) verknüpft, so dass die Internetseite aufgerufen wird, wenn das Werbemittel mit einem Mausklick aktiviert wird. Der Kunde wird während der gesamten Laufzeit des Vertrags die Zielseite abrufbar halten. Dem Kunden ist es jederzeit gestattet, eine andere Zielseite zu bestimmen und die Verknüpfung des Werbemittels mit einer anderen Internetseite festzulegen. Soweit für uns eine solche Änderung zumutbar ist, wird die Verknüpfung unverzüglich geändert. Im Falle von Störungen bei der Verlinkung des Werbemittels zu der Zielseite wird uns der Kunde von diesen Störungen unverzüglich in Textform in Kenntnis setzen.

§ A8 Rechteeinräumungen

A8.1 Der Kunde räumt LAUK das Recht ein, die für den Kunden zu speichernden Daten des Materials vervielfältigen und öffentlich zugänglich machen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Kunde räumt uns daher sämtliche für die Nutzung und auftragsgemäße Schaltung des Eintrags auf der PLATTFORM erforderlichen Rechte am Material ein. Diese Rechte sind übertragbar. Wir sind berechtigt, die Daten des Kunden in einem Ausfallrechenzentrum vorzuhalten und zur Beseitigung von Störungen Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

A8.2 Die vorstehende Rechteeinräumung beinhaltet das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, öffentlichen Wiedergabe, zur Bearbeitung, soweit dieses zur Durchführung der vertraglichen Leistungen von LAUK erforderlich ist, sowie alle erforderlichen Datenbankrechte. Insbesondere, aber nicht abschließend, sind hiervon erfasst: das Multimedia- und Online-Recht, d.h. das Material und/oder Bearbeitungen desselben zu digitalisieren, auf allen Medien zu speichern, im Rahmen einer Multimedia-Produktion mit anderen Werken, insbesondere anderem Material zu vereinen, das Produkt auch interaktiv auf elektronischem Weg nutzbar zu machen sowie der Öffentlichkeit auf der PLATTFORM zugänglich zu machen; Werbeinhalte des Kunden auch zur Einbindung auf den PLATTFORMEN auch auf externen Speicherplätzen zu speichern (z.B. Vimeo zur Speicherung von Videos); das Datenbankrecht, d.h. das Material und Bearbeitungen desselben, insbesondere in elektronischer Form, digitalisiert zu erfassen und auf allen bekannten Speichermedien allein oder gemeinsam mit anderen Elementen, insbesondere Werken einschließlich anderem Material, zu speichern und zu bearbeiten; das Bearbeitungsrecht, d.h. das Material umzugestalten und auf sonstige Weise zu bearbeiten, insbesondere zu verkleinern, zu vergrößern, zu kürzen, fortzusetzen und zu ergänzen.

A8.3 Der Kunde garantiert, dass er sämtliche zur vertragsgemäßen Nutzung im Internet oder auf einem Onlinedienst erforderlichen Nutzungsrechte, insbesondere sämtliche oben angeführten Rechte von sämtlichen Inhabern von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten, an dem von ihm überlassenen Material (wie z.B. Texten, Fotos, Grafiken, Tonträger, Videobänder, etc.) inne hat.

§ A9 Freigabe des Eintrags

A9.1 Der Kunde wird seinen Eintrag unverzüglich nach unser Bestätigung des Eintrags auf dessen Richtigkeit und mangelfreie Abrufbarkeit und Darstellung untersuchen und etwaige Mängel innerhalb von einer Woche nach der ersten Schaltung rügen. Nach Ablauf dieser Zeit gilt der Eintrag als genehmigt. Andere Leistungsmängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.

A9.2 Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass der Kunde seinen handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

§ A10 Inhaltliche Verantwortung

A10.1. LAUK hat das redaktionelle und gestalterische Letztentscheidungsrecht hinsichtlich der PLATTFORMEN. Bei der Nutzung der Inhalte und Dienste der PLATTFORM hat der Kunde die anwendbaren Gesetze sowie alle Rechte Dritter zu beachten (unberührt hiervon bleibt die Pflicht der LAUK , Inhalte und Dienste frei von Rechten Dritter zu liefern) .

A10.2. Der Kunde ist für alle eigenen Inhalte auf der PLATTFORM selbst verantwortlich (z. B. Profil, eigene Stellenanzeigen, eigene Kommentare oder Beiträge). Hierzu zählen auch fremde Inhalte, die er sich zu eigen macht. Es ist im Innenverhältnis zwischen der LAUK und dem Kunden nicht die Aufgabe der LAUK , diese Inhalte auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, sämtliche eigenen Inhalte aktuell zu halten und mit den Inhalten nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen.

A10.3. Stellt uns der Kunde stellt die für seinen Eintrag auf der PLATTFORM und/oder ggfs. den angeschlossenen Social-Media-Kanälen vorgesehenen Inhalte, Informationen und Materialien (z.B. Kontaktdaten, Fotos, Hyperlinks, Texte usw.) zur Verfügung, obliegt es dem Kunden, diese Inhalte und Materialien daraufhin überprüfen zu lassen, ob sie rechtlich unbedenklich sind, etwa ob bei Agenturfotos eine ausreichende Lizenzierung vorliegt und der erforderliche Bildquellennachweis erfolgt. Es ist nicht unsere Aufgabe, diese Inhalte auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Wir sind in keinem Fall für Sachaussagen über Produkte, Leistungen und Unternehmen des Kunden verantwortlich. Stellt der Kunde Texte oder Bildvorlagen bei, trägt allein er die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit dieser Vorlagen. Der Kunde erklärt durch Übermittlung an LAUK , über die entsprechenden Rechte zur Veröffentlichung auf der PLATTFORM und den angeschlossenen Social-Media-Kanälen zu verfügen. Der Kunde wird LAUK insofern von allen Ansprüchen Dritter und den angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung freistellen. So gehen auch alle Ansprüche von Verwertungsgesellschaften (z.B. VG Bild-Kunst) zu Lasten des Kunden, der uns spätestens bei Übersendung des Werbemittels alle für Verwertungsgesellschaften notwendige Angaben mitzuteilen hat.

A10.4. Die Schaltung (öffentliche Zugänglichmachung) des Werbemittels oder des Kundenprofils kann sofort unterbrochen werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es und/oder die Zielseite und/oder das Umfeld der Zielseite rechtswidrig ist und/oder Rechte Dritter verletzen. Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung liegen insbesondere dann vor, wenn Behörden und/oder sonstige Dritte Maßnahmen, gleich welcher Art, gegen uns, den Seitenbetreiber und/oder gegen den Kunden ergreifen und diese Maßnahmen auf den Vorwurf einer Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung stützen. Die Unterbrechung der Schaltung ist aufzuheben, sobald der Verdacht der Rechtswidrigkeit bzw. der Rechtsverletzung ausgeräumt ist.

A10.5. Der Kunde ist über die Unterbrechung der Werbemittelschaltung unverzüglich zu unterrichten und unter Bestimmung einer Frist zur Ausräumung des Verdachts aufzufordern. Nach fruchtlosem Fristablauf steht uns ein sofortiges Kündigungsrecht hinsichtlich der Werbemittelschaltung zu. Unser Vergütungsanspruch bis zum nächsten ordentlichen Beendigungszeitpunkt bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt, innerhalb der Frist die Schaltung eines anderen Werbemittels und/oder die Verlinkung mit einer anderen Internet-Seite zu verlangen. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde.

A10.6. Wir sind berechtigt, den Zugang zu allen Inhalten des Kunden auf der PLATTFORM zu unterbinden (Sperrung), soweit behördlich/gerichtlich angeordnet oder soweit die Inhalte nach der begründeten Auffassung der LAUK gesetzlichen oder behördlichen Verboten widersprechen oder sofern die LAUK durch einen Dritten aufgrund der Inhalte des Kunden in Anspruch genommen wird. Der Kunde ist über die Sperrung unverzüglich zu unterrichten und unter Bestimmung einer Frist zur Ausräumung des Verdachts aufzufordern. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht der Rechtswidrigkeit bzw. der Rechtsverletzung ausgeräumt ist und keine behördliche oder gerichtliche Anordnung entgegen steht. Bei fruchtlosem Fristablauf oder wenn der Verdacht nicht ausgeräumt wird, steht uns ein sofortiges Kündigungsrecht zu. Auch wenn dieses nicht ausgeübt wird, können wir dann den Eintrag löschen. Dem Kunden wird vorher eine Gelegenheit zur Datensicherung eingeräumt. Unser Vergütungsanspruch bis zum nächsten ordentlichen Beendigungszeitpunkt bleibt unberührt.

§ A11 Vergütung und Zahlungsmodalitäten

A11.1. Es gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Listenpreise, soweit nicht im jeweiligen Einzelvertrag andere Preise vereinbart wurden. Alle Preise verstehen sich in EURO. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Unsere Vergütung wird bei der Zurverfügungstellung eines Partnerprofils und sonstigen dauernden Leistungen vorab zu Beginn eines Leistungszeitraums bzw. eines jeden Vertragsjahres fällig sowie bei Zusatzleistungen nach Ziff. 1.2. Satz 2 nach deren Erbringung, sofern im Einzelfall keine Vorkasse vereinbart wurde. Die Abrechnung der Schaltung von Werbemitteln erfolgt für den gesamten Leistungszeitraum vorab. Rechnungen von LAUK sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der ordnungsgemäßen Rechnung bei dem Kunden ohne Abzüge auf das von LAUK angegebene Konto zu zahlen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist das Datum des Zahlungseingangs bei LAUK.

A11.2. Änderungen der Preise haben auf laufende Aufträge erst nach dreimonatiger Karenzzeit, gerechnet ab dem Ende des Monats, in dem die Änderung der Preise dem Kunden mitgeteilt wurde, Auswirkungen; der Kunde kann den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens höherer Preise kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Änderungsankündigung zugehen (Ausschlussfrist) .

A11.3. LAUK ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, die weitere Leistung auszusetzen, bis der Kunde sämtliche ausstehenden Zahlungen oder eine entsprechende Sicherheit geleistet hat. Eine Geldschuld des Kunden ist während des Verzuges mit einem Zinssatz von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für das Jahr zu verzinsen, mindestens aber mit einem Zinssatz von neun (9) Prozent für das Jahr. Die Geltendmachung weiterer Schäden und einer gesetzlichen Kostenpausschale im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Wir haben bei Verzug des Kunden Anspruch auf Zahlung einer Pauschale (Verzugspauschale) in Höhe von 40 EUR. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung gegenüber dem Kunden um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt. Die Verzugspauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz nur insoweit anzurechnen, als der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.

A11.4. Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der LAUK durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

§ A12 Gewährleistung

A12.1. Wir erbringen unsere vertraglichen Leistungen mit der üblichen kaufmännischen Sorgfalt und technische Leistungen nach dem allgemeinen Stand der Technik.

A12.2. Für Gewährleistungsansprüche gelten, vorbehaltlich abweichender vertraglicher Vereinbarung, die gesetzlichen Bestimmungen.

A12.3. Der Eintrag des Kunden wird an vereinbarter oder von uns nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden bestimmter Stelle platziert und dort im Rahmen der vereinbarten Verfügbarkeit abrufbar gehalten. Der Kunde hat vorbehaltlich einer individuellen Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Platzierung des Eintrags an einer bestimmten Position innerhalb der PLATTFORM. Eine Umplatzierung des Eintrags innerhalb des vereinbarten Umfeldes ist möglich, sofern der Zweck des Eintrags dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird. Eine bestimmte grafische Beschaffenheit des Eintrages ist nicht Vertragsbestandteil.

A12.4. Die Leistungspflicht besteht darin, während der Vertragslaufzeit für die Darstellung des Eintrages des Kunden Speicherplatz zur Verfügung zu stellen und dessen Auffindbarkeit in der PLATTFORM sicher zu stellen. Das kann auch durch Subunternehmer geschehen. Der Nachweis der Veröffentlichung kann durch aktuelle Bildschirmausdrucke oder durch die Reproduktion datierter und mit Uhrzeit versehener Dateien geführt werden.

A12.5. Wir gewährleisten gegenüber dem Kunden eine Verfügbarkeit der PLATTFORM von 99 % im Jahresdurchschnitt. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit werden Wartungsarbeiten nicht berücksichtigt, die außerhalb der üblichen Geschäftszeiten in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr durchgeführt werden und dazu führen können, dass der Dienst zu dieser Zeit nicht verfügbar ist. Nicht berücksichtigt werden ferner solche Einschränkungen der Verfügbarkeit, die auf Umständen außerhalb unseres Verantwortungsbereichs beruhen.

A12.6. LAUK wird das Werbemittel während des jeweils vereinbarten Zeitraums innerhalb der Vertragslaufzeit bis zum Erreichen der jeweils vereinbarten Gesamtmedialeistung auf der PLATTFORM einstellen. Im Zweifel sind dabei die von LAUK ermittelten Zahlen zur Medialeistung maßgeblich. Wird die Gesamtmedialeistung im vereinbarten Zeitraum nicht oder nicht vollständig oder gar die Werbung nicht ordnungsgemäß geschaltet, so wird LAUK die Schaltung ehestmöglich im noch ausstehenden Umfang nachzuholen. LAUK ist dabei berechtigt, etwaige Nachlieferungen auch nach der Vertragslaufzeit in Abstimmung mit dem Kunden zu erbringen. Schlagen zwei Nachholversuche fehl, so ist der Kunde zur Preisminderung oder im Falle der Nichterfüllung zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Ansprüche stehen ihm nicht zu. Ansprüche aufgrund von Mängeln, die die Tauglichkeit der Leistung nur unerheblich beeinträchtigen, bestehen nicht.

A12.7 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (der Hinderungsgrund liegt außerhalb des Einflussbereichs der Parteien und es konnte bei Vertragsschluss vernünftigerweise nicht erwartet werden, diesen Grund in Betracht zu ziehen oder ihn oder seine Folgen zu vermeiden, wie z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, Epidemien und in diesem Zusammenhang ohne Verschulden der Parteien getroffene behördliche Anordnungen, Tod oder längere Krankheit eines nicht ohne weiteres ersetzbaren Mitarbeiters mit speziellen Fähigkeiten usw.) oder aufgrund von Umständen im Einflussbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat LAUK nicht zu vertreten und berechtigen uns, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. LAUK behält den Anspruch auf die vollständige Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung, wenn das Material in angemessener Zeit nach Beseitigung der Störung veröffentlicht wird.

A12.8. Soweit wir Kontaktzahlen bei Ad Impressions (Aufrufe der Werbung enthaltenden Websites) oder Ad Clicks (Anklicken der Werbemittel) garantieren, tritt bei Nichterreichen eine Verlängerung der Werbeschaltung ein, sofern keine Partei dies vorher ausdrücklich ausgeschlossen hat. Bei Nichtverlängerung besteht ein Minderungsanspruch des Kunden. Werden bestimmte Kontaktzahlen innerhalb einer bestimmten Laufzeit vereinbart und diese schon vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit erreicht, so erfolgt bei einvernehmlicher Fortführung der Online-Werbung bis zum Ende der Laufzeit eine entsprechende Erhöhung der vereinbarten Vergütung.

A12.9. Kann LAUK ihre vertraglichen Leistungen bei Schaltung eines Werbemittels nicht oder nicht vollständig oder nicht vertragsgemäß erbringen, weil das Material vom Kunden nicht rechtzeitig bzw. nicht ordnungsgemäß und/oder mangelfrei zur Verfügung gestellt wird, behält LAUK den Anspruch auf vollständige Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung.

Teil B (Aktive Rekrutierung, Ansprache und Vermittlung von Auszubildenden)

§ B1 Geltung der AGB, Vertragsschluss

B1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle durch Jacqueline Lauk, Am Pankepark 12, 10115 Berlin (nachfolgend Lauk genannt), Ihnen, unserem Kunden (nachfolgend „Sie“, „Auftraggeber“ und „Kunde“) abgeschlossenen Vereinbarungen über die Bereitstellungen von Kandidatenprofilen und die Personalvermittlung sowie damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten von Lauk. Auftraggeber im Sinne dieser AGB kann auch eine Organisation sein, die nicht als “Unternehmen” anzusehen ist (bspw. Verbände, Vereine, Stiftungen, NGOs, öffentlich rechtliche Körperschaften etc.) .

B1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Version der AGB.

B1.3 Diese AGB gelten ausschließlich; Gegenbestätigungen oder allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch, wenn die Angebotsabgabe oder Angebotsannahme des Auftraggebers unter Hinweis der vorrangigen Geltung eigener AGB erfolgt, oder wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführen.

B1.4 Die Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in das Vertragsverhältnis der Parteien erfolgt durch Hinweis auf ihre Geltung vor Vertragsschluss durch Lauk in Textform oder im Zuge der Registrierung und Bestätigung auf unserer Webseite. Mündlich erteilte Aufträge sind nur verbindlich, wenn sie durch uns in Textform bestätigt werden und der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt in Textform widerspricht.

B1.5 Die Leistungen von Lauk stehen ausschließlich Unternehmen (§ 14 BGB) zu oder Organisationen, welche Personal eingestellt haben oder beabsichtigen Personal einzustellen. Eine Registrierung und Beauftragung durch Verbraucher (gemäß § 13 BGB) ist nicht erlaubt.

§ B2 Auftragserteilung und Auftragsgegenstand

B2.1 Eine Beauftragung erfolgt durch die Annahme des Angebots zur aktiven Ansprache von potenziellen Auszubildenden. Die aktuellen Konditionen werden je im Buchungsprozess dargestellt und können entsprechend hinzu gebucht oder abgewählt werden.

B2.2 Gegenstand des Auftrags ist je nach Vertragsinhalt die Bereitstellung von Kandidatenprofilen. Ein Kandidatenprofil gilt als durch Lauk bereitgestellt, sobald Informationen zum Kandidaten übermittelt wurden, welche die Identifikation des Kandidaten durch den Auftraggeber ermöglichen („Bereitstellung“). Eine Übermittlung in diesem Sinne liegt auch bereits in der Abrufbarkeit der Informationen im Benutzerkonto des Auftraggebers oder durch Abrufen der Informationen des Kandidatenprofils auf den Lauk-Plattformen vor.

B2.3 Lauk kann dem Auftraggeber auch selbst für die veröffentlichten Stellenangebote Angebote unterbreiten. Ein Angebot wird beispielsweise unterbreitet, indem Kandidatenprofile vorgeschlagen werden. Die Annahme des Angebots erfolgt, sobald Informationen zum bereitgestellten Kandidatenprofil durch den Auftraggeber eingesehen werden, sodass die Identifikation des Kandidatenprofils für ihn ermöglicht wird. Dies wird dem Auftraggeber im Vorfeld mitgeteilt. Eine Ablehnung des Angebots, nachdem die Möglichkeit zur Identifikation des Kandidatenprofils gegeben wurde, ist nur möglich, wenn der Kandidat abgelehnt wird und es innerhalb des Bereitstellungszeitraums zu keiner Vermittlung kommt.

B2.4 Falls innerhalb des Bereitstellungszeitraums nach der Bereitstellung eines Kandidatenprofils durch Lauk ein mündlicher oder schriftlicher, direkter oder indirekter Vertrag (bspw. Arbeitsvertrag, Anstellungsvertrag, freier Mitarbeitervertrag, gesellschaftsrechtlicher Beteiligungsvertrag o.ä.) („Anstellungsvertrag“) zwischen dem Auftraggeber und diesem Kandidaten zustande kommt, sind sich die Parteien darüber einig, dass dieser Vertrag durch die Bereitstellung von Lauk zustande gekommen ist. Das gilt auch dann, wenn der Anstellungsvertrag nicht mit dem Auftraggeber selbst, jedoch mit einer Tochtergesellschaft oder einem mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen (im Sinne der §§ 15 ff. AktG) zustande kommt und dann, wenn zwischen den Entscheidungsträgern oder Vertretungsberechtigten des Auftraggebers (bspw. Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat, Gesellschafter) und den Entscheidungsträgern oder Vertretungsberechtigten des den Anstellungsvertrag schließenden Unternehmens/der Organisation vollständige oder teilweise Personenidentität vorliegt und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass das Zustandekommen des Anstellungsvertrages in keinerlei Zusammenhang mit der Bereitstellung durch Lauk steht. In diesen letzteren Fällen sind sich Lauk und der Auftraggeber einig, dass der Auftraggeber so zu behandeln ist, als wenn er selbst Partei des Anstellungsvertrags wäre.

§ B3 Vorschläge & Vermittlungen von Kandidatenprofilen

B3.1 Lauk bietet dem Auftraggeber die Option an, weitere Kandidatenprofile einzusehen und weitere potenzielle Kandidaten auf den Auftraggeber aufmerksam zu machen mit dem Ziel die Anzahl der bereitgestellten Kandidatenprofile zu erhöhen.

B3.2 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit direkt einen Vermittlungsservice im Rahmen der Veröffentlichung des Stellenangebots oder zu einem späteren Zeitpunkt zu buchen. Lauk hat das Recht, auch ohne die direkte Buchung des Vermittlungsservice, das veröffentlichte Stellenangebot des Auftraggebers auf eigenen Kanälen oder bei Drittanbietern auf eigene Kosten zu bewerben, um dem Auftraggeber ein oder mehrere Angebote für den Vermittlungsservice zu unterbreiten.

B3.3 Für eine optimale Bereitstellung von Kandidatenprofilen im Rahmen des Vermittlungsservice bietet Lauk nach Möglichkeit weitere Dienste für den Auftraggeber an, um eine schnellere Vermittlung zu erzielen. Diese Dienste können beispielsweise die Erhebung und Optimierung eines Anforderungsprofils, die Vorselektion von Kandidatenprofilen oder die Beratung im Recruiting Prozess sein. Es besteht keine Verpflichtung für Lauk diese Dienste anzubieten oder zu erbringen, sofern nichts anderes in Textform vereinbart wurde.

B3.4 Ein Kandidat wurde über Lauk auf den Auftraggeber aufmerksam gemacht, sobald der Kandidat Informationen durch Lauk bereitgestellt bekommen hat, die die Identifikation des Unternehmens für den Kandidaten ermöglichen. Der Kandidat wurde ebenfalls durch Lauk auf das Unternehmen aufmerksam gemacht, sobald Informationen zu einem veröffentlichten Stellenangebot übermittelt wurden, ohne dass die Identifikation des Unternehmens ermöglicht wurde. Beispiel: Ein Kandidat wurde im Rahmen des Vermittlungsservice auf eine durch Lauk beworbene Stelle aufmerksam. Im weiteren Verlauf stellt der Kandidat fest, dass es noch ein anderes Stellenangebot gibt, für das das Unternehmen aber kein Vermittlungsservice gebucht hat und bewirbt sich dort. Das Unternehmen stellt den Kandidaten auch für diese Stelle ein, da er tatsächlich besser dort passt. Da Lauk die Vorarbeit geleistet hat, gilt der Kandidat dennoch als vermittelt, da die Vermittlungsleistung vollständig erbracht wurde.

B3.5 Kandidaten, welche sich ohne Umwege erstmalig über eine Subdomain auf die Stellenangebote bewerben bzw. auf die Stellenangebote direkt bewerben, gelten als Direktkandidaten. Eine Vermittlung liegt vor, sobald eine Einigung über einen Anstellungsvertrag g erfolgt ist. Eine Vermittlung liegt nicht vor, wenn es sich um einen Direktkandidaten handelt. Eine Einigung in diesem Sinne liegt bereits vor, wenn beide Parteien mündlich zugestimmt haben, einen Anstellungsvertrag einzugehen (“mündliche Zusage”). Die Vermittlungsleistung selbst ist spätestens mit Arbeitsantritt des Kandidaten abgeschlossen.

B3.6 Sollte ein Direktkandidat sich innerhalb des Bereitstellungszeitraums von 6 Monaten für Direktkandidaten gemäß erneut beim Auftraggeber bewerben, unabhängig davon ob diese Bewerbung direkt oder durch Lauk erfolgte, gilt der Kandidat dieser Bereitstellung weiterhin als Direktkandidat. Beispiel: Ein Kandidat bewirbt sich erstmals direkt beim Unternehmen als Direktkandidat. Da er nicht optimal auf die Stelle passt, wird er abgelehnt. Wenig später wird er über Lauk auf ein anderes, passenderes Stellenangebot des gleichen Unternehmens aufmerksam gemacht und letztendlich auch eingestellt. In diesem Falle gelten die Konditionen wie als Direktkandidat, da die erstmalige Bewerbung direkt erfolgte.

B3.7 Sollte keine Direktbewerbung vorliegen und hat sich ein Kandidat, der von Lauk bereitgestellt wurde, innerhalb der letzten sechs Monate vor der Bereitstellung unabhängig von dieser Bereitstellung beim Auftraggeber beworben oder ist von einem anderen Anbieter vorgestellt worden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Lauk unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen oder jedenfalls vor der weiteren Bearbeitung der Bewerbung oder weitere Nutzung der bereitgestellten Informationen, davon zu unterrichten. Soweit unklar/strittig ist, wie der Auftraggeber erstmals Kenntnis von dem Kandidaten erlangt hat, hat der Auftraggeber auf Verlangen von Lauk innerhalb von 14 Tagen entsprechende Belege zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall erbringt Lauk keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Kandidaten. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt der Kandidat als von Lauk bereitgestellt.

§ B4 Konditionen, Provisionen und Zahlungsbedingungen für Kandidatenvermittlung

B4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, an Lauk die vereinbarte Provision zu entrichten, sobald eine Vermittlung gemäß §B3 dieser AGB vorliegt.

B4.2 Die Provision und Preisangaben verstehen sich in Euro und zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

B4.3 Alle Zahlungsverbindlichkeiten sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. LAUK ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, die weitere Leistung auszusetzen, bis der Kunde sämtliche ausstehenden Zahlungen oder eine entsprechende Sicherheit geleistet hat. Eine Geldschuld des Kunden ist während des Verzuges mit einem Zinssatz von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für das Jahr zu verzinsen, mindestens aber mit einem Zinssatz von neun (9) Prozent für das Jahr. Die Geltendmachung weiterer Schäden und einer gesetzlichen Kostenpausschale im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Wir haben bei Verzug des Kunden Anspruch auf Zahlung einer Pauschale (Verzugspauschale) in Höhe von 40 EUR. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung gegenüber dem Kunden um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt. Die Verzugspauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz nur insoweit anzurechnen, als der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.

B4.4 Der Bereitstellungszeitraum beträgt 24 Monate nach Bereitstellung eines Kandidatenprofils. Eine erneute Bereitstellung des Kandidatenprofils führt zu einer erneuten Verlängerung bzw. Zurücksetzung des Bereitstellungszeitraums.

B4.5 Der Bereitstellungszeitraum eines Direktkandidaten beträgt sechs Monate. Eine erneute Bereitstellung als Direktkandidat führt zu einer erneuten Verlängerung bzw. Zurücksetzung des Bereitstellungszeitraums.

B4.6 Wird der Anstellungsvertrag vom Auftraggeber oder vom Kandidaten nach Vertragsschluss, jedoch vor Antritt der Tätigkeit, wirksam wieder beendet, so ist gemäß § B3 keine Vermittlung erbracht. Eine bereits geleistete Provision für diese Vermittlung wird in vollem Umfang zurückerstattet.

B4.7 Wird der Anstellungsvertrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem vertraglich vereinbarten Tätigkeitsbeginn aufgrund eines in der Person oder im Verhalten des Kandidaten liegenden Grundes beendet – unabhängig von wem die Beendigung ausgeht oder stattfindet –, besteht seitens des Auftraggebers ein Anspruch auf Erstattung des Provisionsbetrags. Die Erstattung beträgt im ersten Monat 100%, im zweiten Monat 66% und im dritten Monat 33%. Der Auftraggeber verliert seinen Anspruch auf diese Rückerstattung, wenn er Lauk nicht binnen 14 Tagen über die Kündigung informiert.

B4.8 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Rechnungen und Zahlungserinnerungen auf elektronischem Wege via E-Mail im PDF-Format versendet werden.

B4.9 Die Provision ist vom Auftraggeber auch dann geschuldet, wenn die Vermittlung erst nach Beendigung der Geschäftsbeziehungen zwischen Lauk und dem Auftraggeber, aber aufgrund einer Tätigkeit von Lauk während der noch bestehenden Geschäftsbeziehung zustande kommt.

§ B5 Eignung des Kandidaten, Kandidatenprofile

B5.1 Lauk führt ggf. persönliche oder telefonische Vorstellungsgespräche mit den Kandidaten durch, um deren Eignung zu ermitteln. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben der Kandidaten kann nicht übernommen werden. Hierfür sind ausschließlich die Kandidaten selbst verantwortlich.

B5.2 Es obliegt dem Auftraggeber, abschließend zu prüfen, ob der Kandidat über die notwendigen Fähigkeiten und Erfahrungen für die Tätigkeit verfügt und den gesundheitlichen wie charakterlichen Anforderungen gerecht wird. Lauk übernimmt hierfür keine Haftung.

B5.3 Bei der Bereitstellung eines ausländischen Kandidaten, der eine Arbeitsgenehmigung benötigt, darf die Tätigkeit erst aufgenommen werden, wenn das Arbeitsamt die Arbeitsgenehmigung erteilt hat. Der Auftraggeber hat diese Genehmigung unverzüglich auf eigene Kosten zu beantragen. Die auf der Lauk-Plattform bereitgestellte Information über eine Arbeitserlaubnis beruht auf der Angabe des Kandidaten. Eine Einigung liegt nicht vor, solange keine Arbeitsgenehmigung vorliegt. Der Auftraggeber hat unverzüglich, spätestens 14 Tage nach erstmaliger Kenntnis über die fehlende Arbeitsgenehmigung Lauk in Textform zu informieren, ansonsten gilt die Einigung als erfolgt.

B5.4 Alle Angaben in den Kandidatenprofilen stammen von den Kandidaten selbst. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben, insbesondere Referenzen und Qualifikationen haften allein die Kandidaten. Lauk übernimmt keine Haftung.

B5.5 Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Prüfung der charakterlichen, beruflichen, akademischen und sonstigen Qualifikationen und wird sich von der Eignung eines Kandidaten selbst in ausreichendem Umfang überzeugen.

§ B6 Informationspflichten, Abwerbeverbote

B6.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Lauk unverzüglich in Textform zu informieren, sobald Umstände auftreten, die sich auf die Durchführung oder den Erfolg der Vermittlungstätigkeit auswirken können.

B6.2 Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, Lauk unverzüglich in Textform über die Einigung über das Zustandekommen eines Arbeitsvertrags zu informieren.

B6.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Kandidaten, die ihm über/durch Lauk bereitgestellt bzw. bekannt geworden sind, nicht für Dritte abzuwerben, sie anderen Unternehmen oder Plattformen zu empfehlen oder sonst wie durch sein Verhalten dafür zu sorgen oder mitzuwirken, dass Kandidaten außerhalb von Lauk vermittelt werden. Sollte der Kandidat aufgrund eines solchen Verhaltens des Auftraggebers nicht mehr für die Vermittlung durch Lauk bereit stehen, sind sich die Parteien einig, dass der Auftraggeber sich so behandeln lassen muss, als wenn eine Einigung zum Abschluss des Arbeitsvertrags zwischen ihm und diesem Kandidaten erfolgt wäre.

B6.4 Lauk verpflichtet sich, nicht aktiv Mitarbeiter des Auftraggebers anzusprechen, um Sie auf der PLATTFORM von Lauk zu vermitteln. Dies gilt nicht für Mitarbeiter des Auftraggebers, die deutlich zu erkennen geben, dass sie aktiv auf der Jobsuche sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich ebenfalls, nicht aktiv Mitarbeiter von Lauk anzusprechen, um sie in dem eigenen, einem verbundenen oder einem dritten Unternehmen zu beschäftigen.

§ II Kontaktaufnahme zu Marketingzwecken

Lauk darf den Auftraggeber per E-Mail oder anderen bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten zu Marketingzwecken bis auf Widerruf, der in Textform erfolgen muss, kontaktieren.

§ III Haftung LAUK

III 1. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen), bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem ProdHaftG. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt; die gleiche Begrenzung gilt auch ansonsten, soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird

III.2. Unsere Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist auf die Höhe unseres vertraglichen Entgelts begrenzt, soweit bei Vertragsschluss kein höherer Schaden vorhersehbar war und uns kein vorsätzliches Handeln vorwerfbar ist. Soweit LAUK technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Wir haften für Datenverluste des Kunden, wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen diese Datenverluste grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben und der Kunde durch zumindest arbeitstägliche Datensicherung sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. LAUK haftet auch nicht für das Erreichen des vom Kunden intendierten Werbeerfolgs durch die vertragsgemäße Zusammenarbeit mit LAUK . Ein etwaiges Recht des Kunden, sich bei einer von uns zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Leistung bestehenden, Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, bleibt unberührt.

III.3. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von LAUK.

III.4. Die verschuldensunabhängige Haftung als Vermieter für bei Vertragsabschluss vorhandene Sachmängel der Website bzw. des Internetportals wird ausgeschlossen. Wir haften nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zum Server oder bei Strom- oder Serverausfällen, die nicht in unserem Einflussbereich stehen. Das gilt auch für unvollständige oder nicht aktualisierte Angebote auf Proxy-Servern (Zwischenspeichern) anderer Provider oder Online-Dienste.

§ IV Geheimhaltung, Vertraulichkeit, Datenschutz

IV.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen der LAUK , die er bei Durchführung des Vertrages erfahren, vertraulich zu behandeln. Das bedeutet insbesondere, dass er diese Informationen weder selbst noch durch Mitarbeiter Dritten bekanntgeben oder sonst zur Kenntnis gelangen lassen dürfen (etwa durch Einsichtnahme am Bildschirm oder auf Ausdrucken). Er darf die vertraulichen Informationen nicht unbefugt kopieren oder sonst zu anderen als den vertraglich zwischen den Parteien vereinbarten Zwecken verwenden. Eine anderweitige Nutzung oder Weitergabe der Informationen durch den Kunden ist nur zulässig, wenn LAUK , von der die vertraulichen Informationen stammen, zuvor schriftlich oder in Textform eingewilligt hat. Die Rechte an den Informationen, die der Kunde von LAUK erhalten hat, verbleiben bei dieser, soweit nicht etwas anderes vertraglich geregelt wird. Sollte der Kunde Kenntnis davon erlangen, dass vertrauliche Informationen entgegen dieser Vertraulichkeitsregelung weitergegeben wurden, hat er die LAUK umgehend zu informieren.

IV.2 „Vertrauliche Informationen“ sind alle für den Kunden als solche erkennbaren Geschäftsgeheimnisse nach § 2 Nr. 1 GeschGehG der LAUK , sowie alle wirtschaftlich, rechtlich, steuerlich oder technisch sensiblen oder vorteilhaften Informationen der LAUK , die dem Kunden bekannt werden oder im Rahmen der Vorgespräche der Parteien bereits bekannt geworden sind, auf welche der Kunde oder seine Mitarbeiter einen Zugriff erhalten und/oder diese an einem Bildschirm/ Endgerät sichtbar machen können. „Vertrauliche Informationen“ können auch solche Informationen sein, die in irgendeiner Weise als vertraulich oder gesetzlich geschützt erkennbar bezeichnet werden oder deren vertraulicher Inhalt offensichtlich ist, etwa, weil sie sich auf Kalkulations-, Abrechnungsund Ausschreibungsunterlagen oder auf vertragliche Regelungen der LAUK , etwa mit ihren Kunden, beziehen, oder weil es sich um Zugangsdaten zu einem IT-System der LAUK handelt. Der Begriff „Vertrauliche Informationen“ umfasst sowohl jegliches Anschauungsmaterial wie Unterlagen, Schriftstücke, Notizen, Dokumente, digitale Aufzeichnungen etc. als auch mündliche Mitteilungen.

IV.3 „Öffentlich bekannte Informationen“ sind solche Informationen, die nachweislich vor ihrer Bekanntgabe bereits dem Kunden oder seinen Organen, Angestellten und Bevollmächtigten zugänglich waren bzw. ohne deren Verschulden während der Geltungsdauer des Vertrages öffentlich bekannt wurden. Der Begriff „vertrauliche Information“ umfasst nicht solche Informationen, die dem Kunden auf anderem Wege als durch die LAUK bekannt wurden und hierbei durch niemanden eine Geheimhaltungspflicht verletzt wurde. Ein Reverse Engineering („Rückbau“ im Sinne von § 3 (1) Nr. 2 b) GeschGehG) seitens des Kunden ist dabei ausgeschlossen.

IV.4 Diese Verpflichtung zum Schutze vertraulicher Information beinhaltet nicht solche Informationen, die öffentlich bekannt sind. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht nicht gegenüber Gerichten und Behörden, soweit eine (auch strafrechtliche) Rechtspflicht zur Weitergabe/Herausgabe besteht oder die jeweilige Information in einem zivilrechtlichen Prozess zwischen den Parteien oder einer der Parteien und einem Dritten relevant ist. Der Kunde verpflichtet sich, die LAUK vor Offenlegung vertraulicher Informationen zu informieren, es sei denn eine solche Mitteilung ist gesetzlich nicht zulässig. Eine Offenlegung gegenüber Dritten kann unter den Voraussetzungen des § 5 GeschGehG gerechtfertigt sein. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht nicht in Bezug auf Informationen, deren Übermittlung durch Rechtsvorschriften oder behördliche Anordnungen vorgeschrieben ist, etwa wenn Betroffene von ihren gesetzlichen Auskunftsrechten Gebrauch machen. Bei einem digitalen Austausch vertraulicher Informationen sind von den Parteien hierfür einvernehmlich genutzte Telekommunikations-, Filehosting-, Storage- oder Messagingdienste nicht als „Dritte“ anzusehen. Gleiches gilt für ordnungsgemäß verpflichtete Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DS-GVO.

IV.5 Die überlassenen Informationen oder Teile hiervon können vom Kunden auf einer need-to-know Basis an externe Berater, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, oder solche Vertreter weitergegeben werden, die zur betreffenden Auftragsdurchführung benötigt werden und von der Vertraulichkeit der gegebenen Informationen unterrichtet und gleichlautend verpflichtet wurden oder einer gesetzlichen Pflicht zur Berufsverschwiegenheit unterliegen. Der Kunde erklärt ausdrücklich, für jegliche schuldhafte Verletzung der Verschwiegenheitspflicht durch diese einzustehen. Der Kunde darf Subunternehmer, die von den vertraulichen Informationen Kenntnis erlangen sollen, lediglich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der LAUK im Rahmen der Vertragsdurchführung einsetzen. Die sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen sind auch diesen nachweislich aufzuerlegen. Die Parteien stimmen darin überein, dass mit der Weitergabe geheimhaltungsbedürftiger Informationen eine Übertragung von Eigentums- oder Ausschließlichkeitsrechten an diesen Informationen in keiner Weise verbunden ist. Alle an den geheimhaltungsbedürftigen Informationen bestehenden Rechte verbleiben im Eigentum der LAUK.

IV.6 Innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach schriftlicher Aufforderung der LAUK wird der Kunde alle vorliegenden vertraulichen Informationen und aufgrund dieser Informationen gefertigten weiteren Unterlagen an die LAUK zurücksenden bzw. ihr die Vernichtung der Informationen und Unterlagen nachvollziehbar nachweisen. Eine Löschung erfolgt nicht, soweit die Informationen für die Durchführung eines Vertrages zwischen den Parteien verwendet werden sollen oder eine Verpflichtung zur Aufbewahrung aus Gesetz oder aufgrund behördlicher/gerichtlicher Anordnung besteht; in diesem Fall ist die weitere Speicherung der vertraulichen Informationen durch den Kunden nur zum Zwecke der Erfüllung dieser Verpflichtungen zulässig.

IV.7 Über LAUK und deren PLATTFORM erhält der Kunde bei entsprechend gebuchten Services, z.B. der Möglichkeit einer Direktbewerbung, Informationen und Daten von Nutzern. Diese Daten sind ausschließlich zum Geschäftszweck der PLATTFORM und somit zum Aufbau des persönlichen Netzwerks des Kunden freigegeben. Der Kunde verpflichtet sich, insoweit alle einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Datenschutzvorgaben zu beachten und sich im Rahmen der vom PLATTFORM-Nutzer zu akzeptierenden Datenschutzbestimmungen, einsehbar jeweils auf der PLATTFORM, zu halten. Darin findet sich eine Übersicht der dem Kunden theoretisch zugänglich gemachten bzw. übermittelten Daten der PLATTFORM-Nutzer. Der Kunde darf diese Daten nur zu dem Zweck verarbeiten, zu dem sie ihm befugt übermittelt worden sind (Zweckbindung) und nicht unbefugt an Dritte (im datenschutzrechtlichen Sinn) weitergeben oder anderweitig zur Kenntnis bringen. Der Kunde gewährleistet in seinem Verantwortungsbereich ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau gemäß Art. 32 DS-GVO unter Festlegung der hierfür geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen für eine Sicherheit der Verarbeitung und bei einer Datenübermittlung an ein Unternehmen im Drittland, welche nur für konzernangehörige Unternehmen sowie Auftragsverarbeiter und unter Beachtung der sonstigen Bestimmungen der DS-GVO gestattet ist, die Einhaltung der Grundsätze nach Kapitel V. der DS-GVO.

IV.8. Bei einem vereinbarten Zugang zu einem Profilbereich erhält der Kunde einen passwortgeschützten Account mit Login-Daten (Zugangsdaten). Die vom Kunden autorisierten User dürfen den Profilbereich nicht für private Zwecke nutzen.

IV.9. Der Kunde wird die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen dafür schaffen, dass die Zugangsdaten unautorisierten Dritten nicht zugänglich sind. Das ist auf Verlangen nachzuweisen. Bei einem Zugriff unter Nutzung der richtigen und gültigen Zugangsdaten kann LAUK davon ausgehen, dass ein berechtigter User den Zugriff vornimmt. Der Kunde haftet für jede schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten durch die von ihm berechtigten User. Bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder mehrmaliger falscher Eingabe von Zugangsdaten wird der Profilbereich bis zur Klärung gesperrt.

§ V. Verarbeitung personenbezogener Kundendaten

Es gilt unsere Datenschutzerklärung für Unternehmenskunden der LAUK GmbH.

§ VI Laufzeit

VI.1. Die Laufzeit eines Einzelvertrages beträgt in der Regel 12 Monate ab dem Tag der Freischaltung des Materials (nachfolgend Erstlaufzeit genannt), sofern nicht abweichend vereinbart (siehe Auftragsbestätigung). Wird der Vertrag nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. eines Verlängerungszeitraums gekündigt, so verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um ein weiteres Jahr bzw. den vereinbarten Zeitraum der Erstlaufzeit. Ein/e unentgeltlich zur Verfügung gestellter Profilbereich oder Werbeform/-bereich kann jederzeit gekündigt werden, sofern nicht abweichend vereinbart (siehe Auftragsbestätigung)

VI.2. Eine ordentliche Kündigung wird bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon jedoch unberührt. Ein wichtiger Grund im Sinne dieses Vertrages liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz wiederholter Fristsetzung die Zahlungen der vertraglich vereinbarten Vergütung verweigert und/oder nicht rechtzeitig leistet oder aber wenn der Kunde gegen seine Pflichten aus diesem Vertrages verstößt und uns unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden eine weitere Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Unser Recht zum Vertragsrücktritt und etwaige Sonderkündigungstatbestände bleiben unberührt

VI.3. Jede Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.

§ VII Nachträgliche Änderungen dieser AGB

VII.1 Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB im Laufe der vertraglichen Beziehung zu ändern. Der Auftraggeber wird über die Änderungen ausdrücklich in geeigneter Weise (in der Regel durch ein Popup-Fenster oder eine E-Mail) informiert und auf die – hervorgehobenen – geänderten Passagen hingewiesen. Uns bleibt vorbehalten zu entscheiden, wie der Auftraggeber auf die Änderungen aufmerksam gemacht wird.

VII.2 Gibt der Auftraggeber nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Information über die Neufassung schriftlich zu erkennen, dass er die Neufassung nicht akzeptiert, ist dies eine stillschweigende Zustimmung und ab diesem Zeitpunkt gilt die Neufassung. Wir verpflichten uns, mit der Information über die Änderungen den Auftraggeber auf diese Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen.

VII.3 Im Falle eines fristgemäßen Widerspruchs des Auftraggebers sind wir berechtigt, die Vertragsbeziehung zu dem Zeitpunkt zu beenden, zu dem die neu gefassten AGB in Kraft treten.

§ VIII Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

VIII.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss jedweden Kollisionsrechts. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

VIII.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Berlin auch Erfüllungsort.

VIII.3 Gerichtsstand ist an unserem Sitz. Der Kunde und wir sind auch zur Erhebung der Klage oder der Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand der anderen Partei berechtigt. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

§ IX Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.