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Rechte und Pflichten - Zeit und UrlaubAusbildungsdauer im AusbildungsvertragDie in der jeweiligen Ausbildungsordnung vorgeschriebene Ausbildungsdauer muss im Berufsausbildungsvertrag enthalten sein. In bestimmten Fällen kann die Ausbildung verkürzt oder verlängert werden. Bei vorzeitiger Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis mit dem Bestehen der Prüfung. Besteht der Azubi die Prüfung innerhalb der Ausbildungszeit nicht, kann die Ausbildung bis zur Wiederholungsprüfung verlängert werden. Die ProbezeitProbezeit ist für beide Vertragsparteien von Bedeutung. Der Ausbildende ist verpflichtet, in dieser Zeit die Eignung des Azubi zu prüfen. Der Azubi prüft seine Berufswahl. Das Berufsausbildungsverhältnis kann während der Probezeit von beiden Vertragspartnern ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden. Tägliche ArbeitszeitDie tägliche Arbeitszeit beträgt acht Stunden. Das gilt auch für Betriebe mit Gleitzeitregelungen. Die Arbeitszeit muss mit Ruhepausen unterbrochen werden. Jahresurlaub für AzubisDer Jahresurlaub für Auszubildende beträgt gestaffelt nach Lebensalter mindestens 25 bis 30 Werktage. |


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