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Azubihilfe » Recht & Gesetz » Zeit und Urlaub

Rechte und Pflichten - Zeit und Urlaub

Ausbildungsdauer im Ausbildungsvertrag

Die in der jeweiligen Ausbildungsordnung vorgeschriebene Ausbildungsdauer muss im Berufsausbildungsvertrag enthalten sein. In bestimmten Fällen kann die Ausbildung verkürzt oder verlängert werden. Bei vorzeitiger Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis mit dem Bestehen der Prüfung. Besteht der Azubi die Prüfung innerhalb der Ausbildungszeit nicht, kann die Ausbildung bis zur Wiederholungsprüfung verlängert werden.

Die Probezeit

Probezeit ist für beide Vertragsparteien von Bedeutung. Der Ausbildende ist verpflichtet, in dieser Zeit die Eignung des Azubi zu prüfen. Der Azubi prüft seine Berufswahl. Das Berufsausbildungsverhältnis kann während der Probezeit von beiden Vertragspartnern ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.

Tägliche Arbeitszeit

Die tägliche Arbeitszeit beträgt acht Stunden. Das gilt auch für Betriebe mit Gleitzeitregelungen. Die Arbeitszeit muss mit Ruhepausen unterbrochen werden.

Jahresurlaub für Azubis

Der Jahresurlaub für Auszubildende beträgt gestaffelt nach Lebensalter mindestens 25 bis 30 Werktage.

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