Vertragliches zur Ausbildung
Vertragspartner Berufausbildungsvertrag
Vertragspartner bei der Begründung des Berufsausbildungsvertrages sind der Ausbildende und der Auszubildende. Der Vertrag wird vor Beginn der Berufsausbildung geschlossen. Bei Vertragsabschluss mit Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig.
Mindestinhalte des Vertrages
Der Berufsausbildungsvertrag muss bestimmte Mindestangaben beinhalten, z. B. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie das Ziel der Berufsausbildung, Beginn und Dauer der Berufsausbildung, Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit, Probezeit, Zahlung und Höhe der Vergütung, Urlaub, Kündigungsvoraussetzungen , Hinweise zu Tarifverträgen oder Dienstvereinbarungen. Ungültig sind Beschränkungen des Auszubildenden für die Zeit nach seiner Berufsausbildung. Gleichfalls haben Verpflichtungen wie Zahlung von Entschädigungen für die Ausbildung, Vertragsstrafen oder Schadensersatz in Pauschbeträgen keine Gültigkeit.
Eintragung der Ausbildungsverhältnisse
Die zuständigen Stellen, z.B. Industrie- und Handelskammer führen Verzeichnisse der Berufsausbildungsverhältnisse. Der Ausbildende schickt die Unterlagen zur Eintragung des Ausbildungsverhältnisses an diese Stelle.