Rechte und Pflichten in der Ausbildung
Erreichung des Ausbildungsziels
Der Ausbildende muss dafür Sorge tragen, dass der Auszubildende das Ausbildungsziel erreichen kann. Der Azubi bemüht sich um die notwenigen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Nur mit Qualifikation und Nachweis Arzt
Ausbilden darf nur der, der die entsprechenden Qualifikationen und die Eignungsfeststellungsentscheidung der Kammern erhält. Der Azubi muss seine körperliche Eignung durch ärztlichen Nachweis erbringen.
Arbeitsmittel werden zur Verfügung gestellt
Arbeitsmittel (Werkstoffe und Werkzeuge) werden dem Azubi kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Freistellung zur Berufsschule = Pflicht
Die Freistellung des Azubis zur Berufsschulteilnahme verbindet sich mit der Verpflichtung zur Teilnahme des Azubis am Berufsschulunterricht
Tätigkeiten und Betriebsgeheimnis
Müssen dem Ausbildungszweck dienen und sind den körperlichen Kräften anzupassen. Fließband und Akkord nein, Sauberkeit und Pflege des Arbeitsplatzes gehört dazu. Der Azubi bewahrt Stillschweigen zu Betriebsgeheimnissen.
Berichtsheft/Weisungen-Körperliche Härte
Die Berichtshefte muss der Azubi selbst und ordnungsgemäß führen. Der Azubi hat dem Weisungsberechtigten Folge zu leisten. Körperliche Gewalt oder körperliche Züchtigung sind unzulässig.