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Azubihilfe » Recht & Gesetz » Kündigung

Kündigung und Ausbildung

Kündigung in Probezeit/wichtige Gründe

Die Voraussetzungen für eine Kündigung sind gesetzlich festgehalten. Während der Probezeit ist eine Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich. Nach der Probezeit kann aufgrund von schwerwiegenden Vorfällen fristlos gekündigt werden. Schwerwiegende (wichtige) Gründe, die jedoch schon länger als zwei Wochen bekannt sind, können kein Anlass zur Kündigung sein.

Kündigung bei anderer Berufsausbildung

Will der Auszubildende die Berufsausbildung aufgeben, oder will er eine andere Berufsausbildung starten, kann er kündigen. Eine Kündigung bedarf der Schriftform und sofern sie außerhalb der Probezeit liegt, muss sie unter Angabe der Gründe erfolgen.

Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung

Die Weiterbeschäftigung kann während der letzten 6 Monate vor Ende der Ausbildung vereinbart werden.

Jugend- und Auszubildendenvertreter müssen nach Beendigung der Ausbildung grundsätzlich weiterbeschäftigt werden, wenn sie das verlangen.

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