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Rechte und Pflichten - Klageverfahren

Klagezuständigkeit

Das Arbeitsgericht ist für Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis zuständig. Zuvor muss ein besonderer Ausschuss angerufen werden.

Jugendarbeitsschutz

Zum Thema Jugendarbeitsschutz berät das Gewerbeaufsichtsamt und beantwortet gern eure Fragen.

Widerspruch

Gegen eine Entscheidung der zuständigen Stelle (z.B. Industrie- und Handelskammer) kann der betroffene Azubi innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch erheben. Wird der Widerspruch zurückgewiesen oder bleibt er erfolglos, kann er innerhalb eines Monats mit einer Klage beim Verwaltungsgericht die Entscheidungsfindung fortführen.

Beratung durch zuständige Stelle

z.B. Die Industrie- und Handelskammern bestellen Ausbildungsberater, die den Auszubildenden in allen Fragen rund um seine Ausbildung in der Eigenschaft als zuständige Stelle beraten müssen. Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe von außerbetrieblichen Beratungs- und Beschwerdestellen.

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