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Neue Ausbildungschancen im Musikfachhandel

Erstmals Zusatzqualifikationen in Ausbildungsordnung integriert

Im Musikfachhandel kann ab dem kommenden Ausbildungsjahr zukunftsorientiert ausgebildet werden. Der modernisierte Ausbildungsberuf "Musikfachhändler/-in" löst den seit 1954 gültigen Vorgängerberuf "Musikalienfachhändler/-in" ab. Die neue Berufsbezeichnung und die neuen Ausbildungsinhalte tragen den tiefgreifenden Veränderungen im Musikfachhandel Rechnung und verdeutlichen, dass die Berufsangehörigen inzwischen nicht nur mit Musikalien, sondern unter dem wachsenden Einfluss der Musikelektronik auch mit Musikinstrumenten und Tonträgern handeln. Damit wird die Branche in die Lage versetzt, ihren Fachkräftenachwuchs langfristig zu sichern.

Beim "Musikfachhändler"/bei der "Musikfachhändlerin" wurden konkret drei Wahlqualifikationen zu den Bereichen Musikinstrumente, Musikalien und Tonträger in die reguläre Ausbildungsordnung aufgenommen. Eine dieser drei musikspezifischen Spezialisierungen muss in der Ausbildung obligatorisch gewählt, die anderen beiden können als Zusatzqualifikationen parallel zur regulären Ausbildung absolviert werden.

Mit Zusatzqualifikationen sollen insbesondere hoch motivierte und leistungsstarke Jugendliche angesprochen und gefördert werden, die schon während ihrer Ausbildung ihr Profil erweitern wollen, indem sie über die reguläre Ausbildung hinausgehende Qualifikationen erwerben, die in einer gesonderten Prüfung abgenommen und in einem Zeugnis dokumentiert werden.
An der Modernisierung der Ausbildungsinhalte unter Federführung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) wirkten Sachverständige von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen maßgeblich mit. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 1. August 2009 in Kraft.

Erstmals wurden darüber hinaus bei der Neugestaltung eines anerkannten Ausbildungsberufes Zusatzqualifikationen als integraler Bestandteil einer bundesweit gültigen Ausbildungsordnung erlassen, die parallel und ergänzend zur regulären Ausbildung erworben werden können. Die gesetzliche Grundlage hierfür liefert § 49 des im Jahr 2005 novellierten Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Zusatzqualifikationen sind damit erstmals mit ihrer Bezeichnung, dem zeitlichen Umfang, der vorgesehenen Vermittlungsdauer und in der konkreten Ausgestaltung der Prüfungsanforderungen bundesweit einheitlich und verbindlich geregelt. Dadurch werden Transparenz, Qualität, Flexibilität und Verwertbarkeit der Zusatzqualifikationen sowohl für die Absolventinnen und Absolventen als auch für die Unternehmen erhöht.

Weitere Informationen zum modernisierten Ausbildungsberuf "Musikfachhändler/-in" im Internetangebot des BIBB unter www.bibb.de/de/31680.htm

 

Basis der Informationen: Pressemitteilung des BIBB

Beitrag vom 15.06.2009 zur News Übersicht

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